Stiftungsgeschäft

Ich, Dipl. OTM Thomas Münch, Geschäftsführer der Fa. Münch & Hahn GmbH & Co. KG, wohnhaft in 47167 Duisburg, Neuhausweg 88, errichte hierdurch unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land NRW vom 15.02.2005 als selbstständige Stiftung im Sinne des § 2 StifG NRW die

Münch Stiftung
Familienstiftung Thomas und Erika Münch

mit Sitz in Duisburg.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, speziell die Förderung der Ausbildung in
der technischen Orthopädie sowie die Tätigkeit im mildtätigen Bereich.

Die „Münch Stiftung Familienstiftung Thomas und Erika Münch“ mit Sitz in Duisburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung. Sie verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke in selbstloser Absicht ausschließlich und unmittelbar.

Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:

  1. rückzahlbare Stipendien zum Besuch der Bundesfachschule für Orthopädietechnik in Dortmund
  2. Finanzielle Förderung von Forschung und Austausch von Fachwissen im Bereich der Orthopädietechnik
  3. Orthopädietechnische Hilfe für hilfsbedürftige Personen, insbesondere für körperlich behinderte Menschen, wenn sie durch Kriege oder Naturereignisse in
    ihrem Dasein betroffen sind. Diese Hilfe bezieht sich auf die Materialbeschaffung und nicht auf den Arbeitseinsatz zur Herstellung von orthopädie-technischen Hilfsmitteln

Der Stifter sichert der Stiftung bei Gründung einen Betrag von 30.000,– € (in Worten Dreißigtausend Euro) zu.

Des Weiteren sichert der Stifter der Stiftung bis zum 31.12.2012 eine Zustiftung in Höhe von 20.000,– € (in Worten Zwanzigtausend Euro) zu.

Das Stiftungsvermögen ist in einer Höhe von 50.000 € (in Worten Fünfzigtausend Euro) grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten.

Die Stiftung soll durch einen aus mindestens 2 und höchstens 3 Personen bestehenden Vorstand sowie durch ein aus mindestens 2 und höchstens 4 Personen bestehendes Kuratorium verwaltet werden.

Dem ersten Vorstand sollen folgende Personen angehören.

  • 1. Thomas Münch
  • 2. Erika Münch

Dem ersten Kuratorium sollen folgende Personen angehören:

  • Thomas Münch
  • Erika Münch
  • Andreas Nettelbeck
  • Kai Verhaegen

Näheres regelt die anliegende Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäftes ist.

Dipl. OTM Thomas Münch
Stifter